Categories Menu

Frage zu Leerverkäufen

1. April 2018 - Michael Dröge in Gastbeitrag | 30 Kommentare

Hallo zusammen, ich habe aus gegebenem Anlass (Short-Positionierungen Bridgewaters) eine Frage: Wenn es einen Leerverkäufer gibt, der 1% der Aktien einer Gesellschaft leer verkauft hat, sind nach meinem Verständnis 101% der Aktien dieser Gesellschaft in der Hand von Aktionären. Was passiert mit diesem 1% Überhang, wenn dieser Leerverkäufer nun zahlungsunfähig ist? Vielen Dank für die Antwort!

30 Kommentare

  1. Das ist genau das Problem der Wertpapierleihe, die im Beitrag zu den ETFs angesprochen wird: Wenn der Leerverkäufer, sprich der Entleiher, die Aktien nicht wieder zurückgeben kann, kuckt der Verleiher, zum Beispiel der ETF, in die Röhre. Er hat dann die verliehenen Aktien nicht mehr, muss sie also abschreiben. In diesem Umfang ist er dann auch kein Aktionär der betreffenden Gesellschaft mehr.

  2. Es gibt da eine alte Geschichte von Hetty Green, der Hexe der Wallstreet. Hetty Green kennt heute keiner mehr. Sie ist seit über 150 Jahren tot.
    Ein Spekulant wusste, dass eine Firma vor der Pleite stand, die Dividende ausfallen werde und eigentlich das Ende kommen müsste. Der Spekulant verkaufte leer. Hetty kaufte wie eine Geisteskranke. Dann kam alles wie es kommen musste. Keine Dividende, kurz vor der pleite. Es gab nur ein Problem: Hetty hatte alle Aktien. Der Spekulant musste zu ihren Preisen zurück kaufen. Sie machte Geld, er ging pleite. Sie war halt die Hexe der Wallstreet. 2008 teile jemand dasselbe Schicksal. Es zählt halt nicht immer, ob man recht hat. Man muss auch durchhalten können. Deswegen hat VW auch mal 1000 Euro gekostet. Es gibt noch heute Hexen.

    • ja, an vw 1000 u. die ganze geschichte kann ich mich erinnern. leerverkaufen?….let it be.

  3. Verstehe ich das richtig, dass jemand dem Leerverkäufer die Aktien leihen muss (irgendein Market-Maker), damit der Leerverkauf stattfinden kann?
    Ich weiß nämlich nicht, wie ein Leerverkauf im Detail aussieht bzw. welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

    Hintergrund der Frage ist, dass wir offensichtlich in einer Zeit sind, in der sowohl immer neue Produkte (Subprime-Mortgage-„Securities“, Aktien- bzw. Index-Derivate, Short-Vols) entwickelt als auch dann in einer Stückzahl gehandelt werden, die die Marktreaktion bei einer Schieflage unvorhersehbar machen. Vielleicht sehen bestimmte Anlegergruppen irgendwann die Möglichkeit, Geld zu machen durch Ausreizen der Möglichkeiten bei Leerverkäufen !?!?

    Der Punkt mit der Wallstreet-Hexe ist auch interessant: Offensichtlich konnte der Leerverkäufer zur Eindeckung gezwungen werden.

    • Genau so funktionieren alle klassischen Leerverkäufe. Der Leerverkäufer leiht sich die Aktie und verkauft diese dann an der Börse. Später kauft er die Aktie an der Börse wieder und gibt sie dem Verleiher zurück.

    • Sehr geehrter Herr Dröge,

      Sie und ich und viele andere Aktionäre „müssen“ ihre Aktien an Leerverkäufer verleihen, wenn ihre depotführende Bank meint, sich so auf unsere Kosten eine Leihgebühr dazu verdienen zu können:
      Unsere Aktien werden ohne unser Wissen oder Erlaubnis Shortsellern (SS) zur Verfügung gestellt, damit sie diesen Aktienkurs drücken können und später die Aktien zu viel tieferen Kursen zurückkaufen können.
      Das ist eine der Ursachen für das scheinbar sinnfreie „Kursgehüpfe“ an den Börsen, wie derzeit seit Februar zu sehen.

      Es wird ganz grob geschätzt, daß auf jede leerverkaufte Aktie ca. 4 weitere Aktien durch verunsicherte oder trendfolgende Verkäufer abgestossen werden und dass der SS-Gewinn aus solchen Kursmanipulationen für SS, die die Verkaufswelle auslösen, im Schnitt bei etwa 5% liegt. (Also nicht gerade viel angesichts des Risikos).

      In der Finanzkrise 2008 kam es zum Verbot von Leerverkäufen, jedoch nur selektiv auf bestimmte Finanzprodukte und viel zu spät, nachdem der Schaden bereits angerichtet war.
      Obwohl diese Hedgefondsaktivitäten den Nerv der Finanzmärkte treffen, bleiben sie nur teilweise und mit deutlicher zeitlicher Verzögerung meldepflichtig (ab 0,5% des Gesamt-Aktienvolumens).
      Mehr zu Leerverkäufen finden Sie im Netz, z. B. unter: https://www.captrader.com/de/produkte/leerverkaeufe/

      • Bei meiner letzten Transaktion des Lyxor Fax ETF ist genau das bei mir geschehen. Ich habe die Aktie verkauft. Die Bank kann mir das Geld ins Saldo gutgeschrieben aber es tauchte keine Ãœberweisung auf. Tja scheinbar war das Wertpapier verliehen als ich es verkauft habe. Aufgefallen war mir das nur weil ich mit den liquiden Mitteln gleich was anderes kaufen wollte und das brachte das System zu komischen Reaktionen.

        • Das scheint eine Verwechslung zu sein. Der Handel mit Fondsanteilen ist getrennt zu betrachten vom Handel mit Aktien, die dem Fonds zugrunde liegen. Warum die Bank das Geld für den Fondsanteilsverkauf nicht sofort Ihrem Konto gutgeschrieben hat, weiß ich nicht. Es kann aber nicht daran liegen, dass der Fonds irgendwelche Aktien verliehen hat. Das sind – wie gesagt – zwei Paar Schuhe.

      • Das ist der für mich interessante Punkt: Ich kann also als Anleger davon betroffen sein, auch wenn ich meine Aktien nie verleihen würde.

        Bei Captrader habe ich sogar gelesen, dass ich kein Stimmrecht habe, wenn meine Aktien verliehen sind (logisch!) und Dividendenzahlungen nicht stattfinden – ich bekomme dann natürlich eine Kompensation vom Verleiher. Ich sehe nur das Risiko, dass ich meine Aktien verliere, wenn der Verleiher insolvent wird und sich nicht eindecken kann. Ich frage mich, ob bei diesen Auswirkungen (Stimmrecht) der von mir nicht genehmigten Verleih meiner Aktien der Tatbestand des Betrugs erfüllt ist…

        Die Zahlungunfähigkeit einer depotführenden Bank ist etwas, was wir auf dem Schirm haben sollten – in Herrn Brichtas Buch wird ja die zwangsläufige Entwicklung unseres Finanzsystems, bei Beibehaltung der aktuellen Prämissen, ausführlich behandelt.

        Wenn ich aus diesen Gründen keinen großen Geldbestand bei einer Bank halten möchte und statt dessen auf Sachwerte setze, diese aber, wenn es Aktien sind, ebenfalls gefährdet sind, stellt sich mir die Frage, was ich da tun kann!!!

        Das Risiko der Gefährdung durch Leerverkäufe kann ich allerdings überhaupt nicht einschätzen. Ich halte es aber für möglich, dass die großen Marktteilnehmer auf einem sinkenden Schiff bereit sind, alles ihnen Mögliche in die Waagschale zu werfen, um selbst so unbeschadet wie möglich davon zu kommen. Dazu muss ich dann auch meine Depotbank zählen.

        Auf jeden Fall ist es nicht die Deutsche Bank, deren Bilanz 2017 eine Reduktion der „Positive market values from derivative financial instruments“ und „Negative market values from derivative financial instruments“ um je ca. 120 Mrd. € auf „nur“ noch ca. 350 Mrd. € bei einer Bilanzsumme von knapp 1.500 Mrd € (das ist übrigens die einzige große Änderung in der Bilanz). Haben sie evtl. mittlerweile erkannt, dass sie seit Jahren ein hohes Risiko fahren?

        Obwohl die Werte sich von ca. 30% auf gut 20% der Bilanzsumme reduziert haben sind sie immer noch deutlich höher als bei der Commerzbank: „Positive Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten“ sind ca. 1,5 Mrd € und „Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten“ sind ca. 2,3 Mrd € bei ca. 450 Mrd Bilanzsumme – das sind ca. 0,3% bzw. ca. 0,5% der Bilanzsumme.

        Quellen:
        https://www.db.com/ir/en/download/DB_Annual_Report_2017.pdf
        https://www.commerzbank.de/media/de/aktionaere/service/archive/konzern/2018_2/geschaeftsbericht_2017_konzern_EN.pdf

        • Ich glaube, dass hier in der Diskussion etwas durcheinander läuft. Eine Bank darf ohne Ihr Wissen keine Aktien verleihen, die Ihnen gehören. Eine Wertpapierleihe muss vom Verleiher immer autorisiert sein.

          • Hallo Herr Brichta,

            das ist der entscheidende Punkt für mich.

            Für mich bedeutet das, dass meine Aktien unangetastet bleiben. Der Wert derselben ist dann zwar von den Auswirkungen des Marktgeschehens betroffen, aber sie selber sind nicht gefährdet.

            Hoffentlich habe ich das so richtig verstanden. Die oben und unten angegebenen sonstigen Details sind interessant und wichtig für mich zu wissen.

            Vielen Dank!

    • Dazu noch eine Ergänzung, weswegen vor der anstehenden Dividendensaison (April/Mai) die Aktivitäten der Leerverkäufer normaler Weise zurückgefahren werden, was zusätzlich zur bevorstehenden Dividende kurstreibend wirkt:

      „Sollten in der Zeit des Leerverkaufs Dividenden gezahlt werden, muss der Leerverkäufer den Verleiher dafür kompensieren“

  4. Zu den Leerverkäufen: Die Mitarbeiter von Bridgewater sind keine Leichtmatrosen, sondern bestens mit der Politik vernetzte Vollprofis.

    Ich bin gespannt, wie sich die EU in der Auseinandersetzung USA vs. China positioniert. Oder gezwungen wird, sich zu positionieren. Denn auch die hiesigen Unternehmen werden gezwungen, ihr Know-How an chinesische Unternehmen preiszugeben, um im Reich der Mitte Geschäfte zu machen: Kurzfristiges Geschäft vs. langfristiger und unwiderruflicher Entzug der wirtschaftlichen Grundlage. Die US-Amerikaner haben uns die Erfahrung noch voraus, wenn massenweise gute Jobs unwiderruflich abwandern (deshalb wurde Trump Präsident).

    Die überbewerteten US-Aktien befinden sich im freien Fall. Das könnte Margin-Calls auslösen. In Kombination mit der ständig unter den Teppich gekehrten massivsten Verschuldung könnten nun die Dominosteine fallen. Die seit Wochen mies performenden (europ.) Banken sind ein weiterer Indikator.

    Gold setzt m.E.n. zum Sprung an.

  5. Zitat
    „Sehr geehrter Herr Dröge,
    Sie und ich und viele andere Aktionäre „müssen“ ihre Aktien an Leerverkäufer verleihen, wenn ihre depotführende Bank meint, sich so auf unsere Kosten eine Leihgebühr dazu verdienen zu können:
    Unsere Aktien werden ohne unser Wissen oder Erlaubnis Shortsellern (SS) zur Verfügung gestellt, damit sie diesen Aktienkurs drücken können und später die Aktien zu viel tieferen Kursen zurückkaufen können.
    Das ist eine der Ursachen für das scheinbar sinnfreie „Kursgehüpfe“ an den Börsen, wie derzeit seit Februar zu sehen.“

    Das ist so nicht richtig. Solange ich absolute Verfügungsgewalt über meine Aktien habe, geht das nicht. Erst wenn ich meine Aktien für Kredite abtrete, ändert sich die Sachlage. Einer leiht Aktien für Geld, der andere Geld für Aktien. Und jeder kann dann mit seinem Teil machen, was er will. Genau das ist auch bei Lehman passiert. Es waren Hedgefonds, die Aktienpakette für Kredite hinterlegt hatten. Deren Aktien waren dann weg.
    Um also in den Genuss zu kommen, dass die eigenen Aktien verliehen werden, muss man sie also für Kredite abtreten, verpfänden, hinterlegen. Man muss also eine Situation heraufbeschwören, in der man mit seinen Aktien nicht mehr machen kann, was man will. Niemand kann einfach so mit dem Eigentum anderer machen, was er will. Das passiert auch nicht.
    Man kann vielleicht sagen, viele lesen nicht das Kleingedruckte, wenn sie einen Kreditvertrag beantragen. Natürlich kann man seine Aktien auch für Kreditrahmen verpfänden, die man nie ausschöpft, einfach, weil man es geil findet, wenn auf jeden Depotauszug steht, dass man einen Kreditrahmen über z.B. 50000 Euro hat. Wir lieben es ja, kreditwürdig zu sein. Man sollte sich aber immer im klaren sein, dass jeder Kreditvertrag eine Art Selbstverskalvung da stellt. Man tritt Rechte ab und geht Verpflichtungen ein. Unsere Aktien werden also nicht grundsätzlich ohne unser Wissen verliehen. Erstmal beantragen wie einen Kredit oder Kreditrahmen, der durch unsere Aktien gesichert wird. Dann kann man mit unseren Aktien machen, was man will.

    • Ich glaube erneut, dass hier etwas durcheinander läuft. Eine Bank darf ohne Ihr Wissen keine Aktien verleihen, die Ihnen gehören. Eine Wertpapierleihe muss vom Verleiher immer autorisiert sein. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen und diesen mit Wertpapieren besichern, darf die Bank diese Papiere damit nicht automatisch verleihen. Sie dienen ja nur als Sicherheit, falls Sie den Kredit nicht mehr bedienen.

      Wenn ich einen Immobilienkredit aufnehme und die Immobilie der Bank als Sicherheit gebe, darf diese die Immobilie ja auch nicht verleihen bzw. vermieten.

      • Ehm nein: Vielleicht machen das die alten Banken so, ist aber nicht mehr Standard. Das nicht voll bezahlte Aktienbestände weiter verliehen werden dürfen, gehört heute mit dazu. Es sind keine merkwürdige Fantasien, die hinter diesen Ängsten stehen. Ãœberlesen wird dabei nur, dass man vorher einen Kreditvertrag eingeht. Vor allem reine Broker haben das fast immer in ihren Marginkreditvertägen drin stehen. Die Leute machen nur den Fehler in ihrer Panik es als Grundsatzzustand zu erklären. Ich will außen vor lassen, wie das bei alten Banken so ist. Nur wer hat da noch eine Wertpapierkonto?

        • Da ich kein Zocker bin und keine Wertpapierkredite bei Brokern unterhalte, kann ich hier nur mein grundlegendes Rechstverständnis ins Feld führen. Dies schließt ein Verleihen von als Sicherheit hinterlegten Wertpapieren zumindest in Deutschland aus. Gerne lasse ich mich aber eines Besseren belehren, wenn Sie hier einen entsprechenden Auszug aus einem Wertpapierkreditvertrag posten, der dies belegt.

      • ist ausgeschlossen, daß es sich bei der diskussion -bank verleiht aktien, ohne zustimmung des eigentümers- evtl. um einen aprilscherz handelt?

        • Ich gehe davon aus, dass die Kommentatoren dies ernst gemeint haben. Aber das sollten sie selbst erklären.

          • eröffnender gastbeitrag selbsterklärend….101% wahrscheinl? 😉

  6. Als Lehman pleite ging, war nicht nur viel Geld weg, sondern auch ganze Aktienpakette von Kunden, die Lehman verliehen hatte. U.a. hatte ein Hedgefond UBS Aktien bei Lehman für einen Wertpapierkredit hinterlegt, die Lehman weiterverliehen hatte. Bei der Pleite waren diese Aktien nicht mehr da. Seitdem wird im Netz darüber diskutiert, ob das öfters vorkomme.
    Hier eine Wallstreet- online Diskussion dazu:
    https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/1168466-1-500/banken-crash-sind-aktien-sicher-trotz-wertpapierleihe

    Fakt ist: Es wurde nie geschrieben, dass Lehman illegal gehandelt habe. Daraus ergibt sich die Frage, ob es gängige Praxis sei. Dann käme die Frage auf, ob es legal sei.

    Dann fing ich an, mal das Kleingedruckte bei Wertpapierkrediten durchzulesen.
    Grundsätzlich gilt. Niemand hat das Recht meine Wertpapiere zu verleihen, außer ich erlaube es.
    Wie Hr. Brichta schrieb: “ Wenn ich einen Immobilienkredit aufnehme und die Immobilie der Bank als Sicherheit gebe, darf diese die Immobilie ja auch nicht verleihen bzw. vermieten.“

    Nun ja, wenn sie es erlauben, dann schon. Nur würde keiner einen solchen Vertrag unterschreiben.
    Bei Wertpapierkrediten sieht das anders aus. Da gucken einige nicht so genau hin.
    Angefeuert wird diese Diskussion durch Artikel wie diese:
    http://alles-schallundrauch.blogspot.de/2009/02/vorsicht-bei-wertpapierdepots-vertraut.html

    Natürlich auch viel Effekthascherei dabei.

    Daraufhin habe ich mir mal hier und da AGBs durchgelesen und zumindest die AGB gefunden, dass einige Broker sich offen lassen, nicht volleingezahlte Bestände zu verleihen ohne die Kunden darüber zu informieren.

    • Herzlichen Dank für die Recherche, lieber Marco. Blogbeiträge im Internet sind zwar ein Indiz, aber noch kein stichhaltiger Beleg. Könnten Sie vielleicht konkret aus den AGB eines Unternehmens oder aus einem Wertpapierkreditvertrag zitieren, der die Leihe tatsächlich erlaubt? Ich würde mich dann einmal mit dem betreffenden Unternehmen in Verbindung setzen.

      • Sehr geehrter Herr Brichta,

        angesichts der Resonanz, die das Thema „Leerverkäufe“ hier auslöst, könnten Sie sich vielleicht überlegen, in dieser Richtung weiter zu recherchieren:
        Eine fundierte Fortsetzung in der Art: „Die Wahrheit über Aktien“ wäre sehr wünschenswert. 😉

        In einer Finanzmarkt-„Kultur“, in der Cum-Ex-Geschäfte jahrelang politisch geduldet wurden und Manipulationen des Libor- Satzes üblich waren,
        wird die Möglichkeit, Teile eines anonymen Sammel-Aktienpools zu verleihen doch eher als harmlos empfunden, solange mit dem verbliebenen Teil das Tagesgeschäft am Laufen gehalten werden kann:

        Vergleichbar etwa mit der legalen Bankenpraxis, nur einen Teil der Kundenguthaben als Bargeld in der Filiale zur Verfügung zu halten, um Barauszahlungen zu gewährleisten.
        Erst ein Banken-Run (analog dazu „Crash“) offenbart die „Schwächen“ dieses Vorgehens.

        Mir ist übrigens kein Finanzmarktakteur bekannt, der wissentlich seine e i g e n e n Aktienbestände Leerverkäufern zur Verfügung stellt, um anschließend deren Wert drastisch vermindern zu lassen.

        Es bietet sich doch eher an, das mit den Aktienbeständen anderer zu tun, die man verwaltet.

        Inzwischen sollte klar sein, daß in dieser Branche eine Menge sehr kreativer Menschen dem Diktat der Gewinnmaximierung frönen.
        Dass sie dazu fast alle Mittel nutzen
        – auch die des „Hütchenspiels“ –
        ist nicht so unwahrscheinlich.

        @Marko Dragel:
        „Niemand hat das Recht meine Wertpapiere zu verleihen, außer ich erlaube es.“

        Besitzen Sie etwa ausschließlich auf Sie persönlich eingetragenen Namensaktien mit der Sondervereinbarung, jederzeit über deren Verwahrungsort zeitnah durch Ihre depotführende Bank/Broker informiert zu werden? Können Sie das kontrollieren?

        Wenn nicht, wird es schwierig, Ihr „Recht“ durch zu setzen 😉

        • Das ist sicherlich eine Ãœberlegung wert. Derzeit nehmen mich zwar andere Engagements voll in Anspruch, aber ich belasse das Thema auf meiner Agenda. Jetzt warten wir erst einmal ab, ob Marco weiteren harten Input liefern kann.

  7. Ich habe jetzt mal gestöbert und dabei folgenden lustigen Link gefunden. Ein besorgter Kunde schreibt mit der Comdirekt und will die Garantie, dass seine Wertpapiere nicht verliehen werden dürfen. Die Comdirekt Mitarbeiter verstehen nicht mal das Problem:

    http://www.dasgelbeforum.net/board_entry.php?id=91181

    Allerdings gibt es im weiteren Verlauf interessante Informationen:

    Zitat“
    § 12 Ermächtigungen zur Verpfändung
    (1) Der Verwahrer darf die Wertpapiere oder Sammelbestandanteile nur auf Grund einer
    Ermächtigung und nur im Zusammenhang mit einer Krediteinräumung für den Hinterleger
    und nur an einen Verwahrer verpfänden. Die Ermächtigung muß für das einzelne
    Verwahrungsgeschäft ausdrücklich und schriftlich erteilt werden; sie darf weder in
    Geschäftsbedingungen des Verwahrers enthalten sein noch auf andere Urkunden verweisen.“

    Es wird das gute Gesetzt zitiert: Fazit: Die Erlaubnis muss außerhalb von AGBs schriftlich erteilt werden.
    Also Deutsche Banken und Broker dürfen das nicht.

    Bleiben US Broker offen.
    Und natürlich Cap Tarder:
    Deren AGBS wurden oben schon mit einem Link präsentiert:
    https://www.captrader.com/de/produkte/leerverkaeufe/
    Zitat“ Bei CapTrader gibt es zwei verschiedene Kontoarten – ein Cashkonto und ein Marginkonto. Bei einem Cashkonto (ab 50,000$) hat der Kunde die Möglichkeit seine Aktien zu verleihen und dafür die Leihgebühr zu kassieren. Hält ein Kunde voll hinterlegte Aktien auf einem Marginkonto ist dies ebenso möglich. Sind die Aktien jedoch nicht voll hinterlegt, hat CapTrader das Recht, die Aktien jederzeit zu verleihen – ohne, dass der Kunde darüber benachrichtigt wird und Einnahmen der Leihgebühr erhält.“

    Das müsste eigentlich verboten sein oder ich habe nicht alles richtig verstanden.

    • Zitat:
      1.
      „§ 12 Ermächtigungen zur Verpfändung
      (1) Der Verwahrer darf die Wertpapiere oder Sammelbestandanteile nur auf Grund einer
      Ermächtigung und nur im Zusammenhang mit einer Krediteinräumung für den Hinterleger
      und nur an einen Verwahrer verpfänden.“

      Hier geht es um eine „Verpfändung“ und nicht um eine Leihe. Nach meinem, wenn auch nur rudimentären juristischen Verständnis sind das zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte.

      2.
      Was CapTrader angeblich mit „nicht voll hinterlegten“ Aktien machen darf, scheint mir recht abstrus. Die Frage ist nur, ob ich dieser Sache auf den Grund gehen will. Schließlich handelt es sich hier schon vom Grundsatz her um hochspekulative Geschäfte und Konten, die nicht der Philosophie entsprechen, die wir mit dieser Webseite verfolgen. Davon sind nur – pardon – Zocker betroffen. Für jene fühle ich mich aber nicht zuständig. Für diese Klientel gibt es andere Webseiten. Oder?

      Sollte allerdings großes Interesse der Leserschaft bestehen, würde ich mich bei Gelegenheit noch mal dahinterklemmen.

      • Sehr geehrter Herr Brichta,

        so sehr ich Ihnen wirklich Recht geben möchte, fürchte ich, daß diese „hochspekulativen Geschäfte und Konten, die nicht der Philosophie entsprechen, die wir mit dieser Webseite verfolgen“ inzwischen die Aktienmärkte dermaßen „im Griff“ haben, daß sich ihre negativen Folgen demnächst auch auf „Wahre Werte“ auswirken werden.

        Der aktuelle Minicrash – durch Shortseller wie Bridgewater herbeigeführt
        – ist meiner Meinung nach ein Beispiel dafür und ein kleiner Vorgeschmack auf das Kommende.

        Andererseits kann ich nachvollziehen, daß Sie sich nicht dafür zuständig fühlen, jahrelange Versäumnisse der Finanzaufsicht/Politik auf diesem sehr intransparent gehaltenen Gebiet aufzudecken.

        Da muß sich eben jeder selbst seine „Gedanken machen“, wie Herr Kostolany einst so weise zum Thema Aktienanlage feststellte.

        Die Diskussion hier hat auf jeden Fall Anregungen dazu gegeben.
        Dafür Ihnen und den Kommentatoren vielen Dank.

        • Da haben Sie mich offenbar missverstanden, lieber Herr Vogel. Dass Leerverkäufe Einfluss auf das Börsengeschehen haben, ist unbestritten. Das von Ihnen verwendete Zitat von mir bezog sich lediglich auf die Frage, ob wir hier intensiver darüber diskutieren sollen, ob einzelne ausländische Broker wie CapTrader „nicht voll hinterlegte“ Aktien der Kunden tatsächlich verleihen oder nicht. Nur dieser Umstand ist es, auf den ich mich bezog. Er betrifft offensichtlich nur jene privaten Trader, die bei einem solchen Broker (i. d. R. kurzfristig) auf Kredit spekulieren. Eine solche Spekulation entspricht nicht der Anlage-Philosophie, die auf dieser Webseite verfolgt wird.

          Unabhängig davon können wir hier natürlich jederzeit weiter darüber diskutieren, inwieweit Shortspekulationen großer Adressen das Börsengeschehen ingesamt bestimmen.

  8. Als Initiator dieses Threads bin ich schon zufrieden, wenn sichergestellt ist, dass mir meine Aktien nicht über irgendwelche Aktivitäten Dritter abhanden kommen.

    Das ist der einzige Aspekt, den ich hier vorbringen wollte und den ich in dieser Runde als interessant erachte. Allerdings ist bei mir noch ein kleiner Rest Unsicherheit verbleiben – damit kann ich aber leben…

    • Nach jetzigem Stand brauchen Sie sich darüber keine Sorgen machen, sofern Sie bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker Kunde sind.

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

wp-puzzle.com logo