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Und was ist eigentlich mit der Linken?

23. September 2026 - Anton Voglmaier in Allgemein | Keine Kommentare »

Deutschland diskutiert über Parteiverbote. Dann sollten wir auch über Die Linke reden.

Denn Art. 21 des Grundgesetzes kennt keine politische Himmelsrichtung.

Ich halte Die Linke für eine höchst problematische Partei. Nicht, weil sie höhere Steuern oder mehr Umverteilung fordert. Sondern weil sie selbst die Systemfrage stellt.

In ihrem Grundsatzprogramm fordert sie die „Überwindung des kapitalistischen Ausbeutungssystems“. Sie will die Dominanz kapitalistischen Eigentums überwinden und die Eigentumsverhältnisse grundlegend verändern.

Und dann steht dort dieser bemerkenswerte Satz:

Der Weg zum demokratischen Sozialismus werde von „Brüchen und Umwälzungen mit revolutionärer Tiefe“ gekennzeichnet sein.

Das ist keine Unterstellung eines politischen Gegners.

Das steht im Programm der Partei.

Reicht das für ein Parteiverbot?

Nein.

Reicht es für die Frage, ob die Voraussetzungen eines Verbotsantrags geprüft werden sollten?

Aus meiner Sicht: ja.

Denn wer über die wehrhafte Demokratie spricht, muss denselben Maßstab an alle Parteien anlegen.

Allerdings sind die Hürden zu Recht enorm hoch. Das Bundesverfassungsgericht verlangt mehr als radikale oder sogar verfassungsfeindliche Vorstellungen. Eine Partei muss aktiv und planvoll auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinarbeiten. Und es müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass dieses Handeln erfolgreich sein könnte.

Deshalb fordere ich nicht, Die Linke einfach für verfassungswidrig zu erklären.

Ich fordere, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung prüfen, ob genügend belastbares Material für einen Verbotsantrag gegen Die Linke vorliegt.

Dabei darf es nicht um einzelne provokante Sätze gehen. Entscheidend wären das Programm, Parteitagsbeschlüsse, Äußerungen maßgeblicher Funktionäre, zurechenbare Strukturen und vor allem das tatsächliche Handeln der Partei.

Zur Wahrheit gehört allerdings auch: Die Linke bekennt sich in ihrem Programm ausdrücklich zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Und die Gesamtpartei wird im Verfassungsschutzbericht des Bundes derzeit nicht als extremistische Bestrebung geführt.

Das Ergebnis einer Prüfung ist deshalb offen.

Aber genau dafür gibt es ein rechtsstaatliches Verfahren.

Ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot tatsächlich erfüllt sind, entscheidet am Ende nicht die Politik.

Das entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Wer die wehrhafte Demokratie ernst nimmt, darf bei ihren Maßstäben nicht zwischen rechts und links unterscheiden.

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