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Warum die NZZ zum falschen Wort greift

6. November 2026 - Anton Voglmaier in Allgemein | Keine Kommentare »

Hubert Aiwanger ist tot. Der 55-Jährige wurde am Mittwoch leblos in einem Berliner Hotelzimmer gefunden; die genaue Todesursache steht noch nicht fest. Nathan Giwerzew widmet ihm in der NZZ einen Kommentar, der sich wohltuend von der üblichen Pflichtprosa abhebt: Deutschland brauche mehr Politiker wie ihn. Über diese These kann man streiten. Über ein Wort darin eigentlich nicht: „Querkopf“.

Das Wort ist schwachsinnig. Nicht, weil es böse gemeint wäre; es soll ein Lob sein. Sondern weil es nicht zu dem passt, was Giwerzew beschreibt. Das Wiktionary definiert den Querkopf als jemanden, der ständig und stur eine andere Meinung vertritt, und führt den Begriff als abwertend.

Und was schildert er? Einen Mann mit feinem Gespür für Stimmungen. Einen, der die Politik nicht zum Geldverdienen brauchte. Einen, der Schaufel und Spaten auseinanderhalten konnte, keinen Redenschreiber beschäftigte, für sich sprach und dafür gewählt wurde. Nichts davon ist quer. Wer ausspricht, was viele Menschen im Land denken, und damit Stimmen gewinnt, steht nicht gegen sie.

Quer ist nämlich kein Zustand, sondern ein Verhältnis. Quer wozu? Wer das Wort benutzt, hat eine Linie vor Augen, von der jemand abweicht. Diese Linie ist hier der Berliner Politikbetrieb, den der Autor „stromlinienförmig“ nennt. Das Wort übernimmt also ausgerechnet die Perspektive jenes Betriebs, den der Text kritisiert. Von dort aus betrachtet ist jeder quer, der selbst denkt.

Giwerzew liefert das Argument gleich mit. Solche Politiker habe es früher zuhauf gegeben, schreibt er, und nennt den „Ochsensepp“ Josef Müller und Franz Josef Strauß. Was es zuhauf gab, war keine Abweichung, sondern der Normalfall. Selten geworden sind solche Politiker erst heute.

Gemeint ist also schlicht: Kopf. Einer, der einen hat und ihn benutzt. Das ist keine exotische Charaktereigenschaft, sondern das, was Kant vor über 200 Jahren jedem Menschen empfahl: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ Und das Grundgesetz erklärt die Abgeordneten des Bundestages in Artikel 38 für „nur ihrem Gewissen unterworfen“. Von Querstellung steht dort nichts.

Natürlich hat ein Kopf nicht automatisch recht. Und wer ihn herausstreckt, muss ihn auch hinhalten. Aiwanger hat das in der Flugblatt-Affäre von 2023 erfahren; auch sein wohlwollender Kommentator nennt seine erste Reaktion „etwas unsouverän“. Aber genau das unterscheidet ihn von einem Parteigremium: Einen Kopf kann man beim Wort nehmen und widerlegen.

Wenn ein Land so weit ist, dass es für jemanden mit eigenen Gedanken eine Sonderbezeichnung braucht, dann liegt das Problem nicht bei diesem Jemand. Deutschland braucht keine Querköpfe. Deutschland braucht Köpfe.

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