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Wie qualifiziert sind unsere Journalisten eigentlich? – Teil 2

23. August 2026 - Anton Voglmaier in Allgemein | Keine Kommentare »

Vor wenigen Tagen habe ich an dieser Stelle gefragt:

Wie qualifiziert sind unsere Journalisten eigentlich?

Jetzt liefert mir ausgerechnet Thomas Fischer im SPIEGEL eine interessante Fortsetzung.

Der frühere Vorsitzende des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nimmt sich in seiner aktuellen Kolumne den Journalisten Jan Fleischhauer vor.

Hintergrund ist der Berliner CSD-Attentäter. Bereits am 12. Mai war er wegen einer Tat nach § 89a StGB zu einer Jugendstrafe verurteilt worden; eine Vorbewährung wurde angeordnet. Später beging er das Attentat auf Teilnehmer des Christopher Street Day.

Fleischhauer kritisierte daraufhin das Urteil vom Mai als zu milde: Wäre der Mann in Haft geblieben, hätte er den späteren Anschlag nicht begehen können.

Im Zusammenhang mit dieser Kritik äußerte sich Fleischhauer auch zu § 89a StGB.

Nach Fischers Darstellung behauptete Fleischhauer, für die Strafbarkeit reiche allein der „Plan“ einer Tat aus; zudem liege die Schwelle für dessen Beweisbarkeit „wahnsinnig hoch“.

Fischer hält beides für falsch. Sein entscheidender Einwand: Strafbarkeit nach § 89a StGB knüpft nicht allein an einen Vorsatz oder „Plan“, sondern auch an eine objektive Tathandlung an.

Fischer spricht in diesem Zusammenhang von „grundlegenden Defiziten im Verständnis rechtsstaatlichen Strafrechts“ bei Fleischhauer.

Damit berührt Fischer eine Frage, die weit über diesen Einzelfall hinausgeht:

Wie viel Fachkenntnis braucht ein Journalist, bevor er sich ein Urteil erlaubt?

Ein Journalist muss kein Jurist sein, um über ein Gerichtsurteil zu schreiben. Er muss kein Volkswirt sein, um über Geldpolitik zu berichten. Und kein Mediziner, um sich mit Gesundheitspolitik zu beschäftigen.

Sonst wäre Journalismus kaum möglich.

Aber gerade deshalb sollte er nicht so tun, als könne er etwas kompetent beurteilen, das er fachlich nicht ausreichend versteht.

Eine der wichtigsten journalistischen Fähigkeiten ist deshalb, die Grenzen des eigenen Wissens zu erkennen.

P.S.: Fischer nimmt sich übrigens auch noch den Journalisten Julian Reichelt vor. Reichelt sprach nach dem Tod des CSD-Attentäters von der „Heldentat des Polizisten“, der Deutschland den nächsten „Kuschelprozess mit dem nächsten milden Skandalurteil“ erspart habe.

Fischer hält dem entgegen: Das Erschießen eines Täters, um ihm einen vermeintlich zu milden Prozess zu ersparen, wäre keine Heldentat, sondern selbst ein Verbrechen. Reichelt spiele mit genau dieser Vorstellung.

Recht hat er.

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