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Wie qualifiziert sind unsere Journalisten eigentlich? – Teil 2

23. August 2026 - Anton Voglmaier in Allgemein | 6 Kommentare

Vor wenigen Tagen habe ich an dieser Stelle gefragt:

Wie qualifiziert sind unsere Journalisten eigentlich?

Jetzt liefert mir ausgerechnet Thomas Fischer im SPIEGEL eine interessante Fortsetzung.

Der frühere Vorsitzende des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nimmt sich in seiner aktuellen Kolumne den Journalisten Jan Fleischhauer vor.

Hintergrund ist der Berliner CSD-Attentäter. Bereits am 12. Mai war er wegen einer Tat nach § 89a StGB zu einer Jugendstrafe verurteilt worden; eine Vorbewährung wurde angeordnet. Später beging er das Attentat auf Teilnehmer des Christopher Street Day.

Fleischhauer kritisierte daraufhin das Urteil vom Mai als zu milde: Wäre der Mann in Haft geblieben, hätte er den späteren Anschlag nicht begehen können.

Im Zusammenhang mit dieser Kritik äußerte sich Fleischhauer auch zu § 89a StGB.

Nach Fischers Darstellung behauptete Fleischhauer, für die Strafbarkeit reiche allein der „Plan“ einer Tat aus; zudem liege die Schwelle für dessen Beweisbarkeit „wahnsinnig hoch“.

Fischer hält beides für falsch. Sein entscheidender Einwand: Strafbarkeit nach § 89a StGB knüpft nicht allein an einen Vorsatz oder „Plan“, sondern auch an eine objektive Tathandlung an.

Fischer spricht in diesem Zusammenhang von „grundlegenden Defiziten im Verständnis rechtsstaatlichen Strafrechts“ bei Fleischhauer.

Damit berührt Fischer eine Frage, die weit über diesen Einzelfall hinausgeht:

Wie viel Fachkenntnis braucht ein Journalist, bevor er sich ein Urteil erlaubt?

Ein Journalist muss kein Jurist sein, um über ein Gerichtsurteil zu schreiben. Er muss kein Volkswirt sein, um über Geldpolitik zu berichten. Und kein Mediziner, um sich mit Gesundheitspolitik zu beschäftigen.

Sonst wäre Journalismus kaum möglich.

Aber gerade deshalb sollte er nicht so tun, als könne er etwas kompetent beurteilen, das er fachlich nicht ausreichend versteht.

Eine der wichtigsten journalistischen Fähigkeiten ist deshalb, die Grenzen des eigenen Wissens zu erkennen.

P.S.: Fischer nimmt sich übrigens auch noch den Journalisten Julian Reichelt vor. Reichelt sprach nach dem Tod des CSD-Attentäters von der „Heldentat des Polizisten“, der Deutschland den nächsten „Kuschelprozess mit dem nächsten milden Skandalurteil“ erspart habe.

Fischer hält dem entgegen: Das Erschießen eines Täters, um ihm einen vermeintlich zu milden Prozess zu ersparen, wäre keine Heldentat, sondern selbst ein Verbrechen. Reichelt spiele mit genau dieser Vorstellung.

Recht hat er.

6 Kommentare

  1. Die Kolumnen/Meinungen von Journalisten kann man meist folgenlos ignorieren. Die Handlungen inkompetenter Politiker sind dagegen folgenschwer für die Gesellschaft.
    Insofern bin ich bei Journalisten doch eher nachsichtiger.

    • Den Unterschied sehe ich natürlich auch. Politiker treffen Entscheidungen, die unmittelbare Folgen für uns alle haben. Journalisten tun das in der Regel nicht.

      Ganz so folgenlos würde ich journalistische Arbeit trotzdem nicht sehen. Medien beeinflussen mit, welche Themen öffentliche Aufmerksamkeit bekommen, wie politische Entscheidungen eingeordnet werden und welches Bild wir uns von Politikern und Parteien machen.

      Gerade deshalb halte ich journalistische Sorgfalt und Fachkenntnis für wichtig. Wer andere öffentlich beurteilt, sollte auch die eigenen Maßstäbe kritisch hinterfragen.

    • Die Journalisten beeinflussen aber durch ihre unsachgemäße „Berichterstattung“ die Zustimmungswerte – incl Kompetenzwerte – für Politiker, und damit die Zusammensetzung der Parlamente.

      Im Endeffekt beeinflussen die angestellten Journalisten – präzise: die Besitzer der Medienkonzerne – die Gesetzgebung und somit die Rahmenbedingungen für das Leben eines jeden in Deutschland.

      • Dass journalistische Berichterstattung die Wahrnehmung von Politikern und damit auch die politische Meinungsbildung beeinflussen kann, sehe ich genauso. Genau deshalb ist journalistische Sorgfalt so wichtig.

        Bei der Schlussfolgerung, dass damit letztlich die Besitzer der Medienunternehmen die Gesetzgebung beeinflussen, wäre ich allerdings vorsichtiger. Dafür müsste man im konkreten Fall nachweisen, dass Eigentümer tatsächlich Einfluss auf die redaktionelle Berichterstattung nehmen.

        Und genau hier gilt für mich wieder derselbe Maßstab: Wir sollten zwischen dem unterscheiden, was wir belegen können, und dem, was wir vermuten.

        • Es gibt doch bereits viele Beispiele – anbei nur ein kleiner Auszug.

          Google KI:

          „Übernahme: Im Jahr 1976 erwarb Rupert Murdochs News Corp die Zeitung für 30,5 Millionen US-Dollar.
          Ausrichtung: Unter seiner Führung prägten reißerische Schlagzeilen, konservative politische Haltungen und die Klatschkolumne „Page Six“ das Blatt.
          Einfluss: Die New York Post wurde gezielt eingesetzt, um politische Kampagnen und Kandidaten zu unterstützen.“

          Jeff Bezos besitzt die Washington Post. Diese hat 2020 massiv die Biden Kampagne und anschließend dessen Administration unterstützt. Vor der US-Wahl 2024 wurde die Wahlkampfempfehlung für Kamala Harris zurück gezogen – inoffiziell auf Verlangen von Jeff Bezos. Letzterer hat nun ein gutes Verhältnis zur Trump Administration.

          Frau Merkel wird ein positives Verhältnis zu Elfriede Springer nachgesagt…

          Google KI:

          „Die Verlegerin Friede Springer und die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel verbinden ein langjähriges, enges Vertrauensverhältnis.
          Persönlicher Draht: Friede Springer pflegt seit Jahren gute und regelmäßige Kontakte zu Angela Merkel. Sie schätzen sich gegenseitig; Merkel lobte Springer wiederholt als eine der prägenden Frauen in der deutschen Mediengesellschaft.
          Politische Nähe: (…)
          Verbindung über Stiftungen: Joachim Sauer, der Ehemann von Angela Merkel, ist Mitglied im Kuratorium der Friede Springer-Stiftung“

          Wir wissen doch wie der Hase im Business läuft – Netzwerke sind das A und O für die Karriere.

          • Das Beispiel der Washington Post finde ich tatsächlich interessant. Dort gibt es einen konkreten und belegten Fall, in dem der Eigentümer Einfluss auf eine publizistische Entscheidung genommen hat: Jeff Bezos entschied 2024, dass die Washington Post künftig keine Wahlempfehlungen für das Präsidentenamt mehr abgeben sollte – obwohl bereits ein Entwurf für eine Empfehlung von Kamala Harris vorlag.

            Das zeigt, dass Eigentümer Einfluss auf publizistische Entscheidungen nehmen können. Es beweist aber noch nicht die sehr viel weitergehende These, dass Medienbesitzer generell die politische Berichterstattung steuern und dadurch letztlich die Gesetzgebung bestimmen.

            Genau deshalb würde ich auch hier unterscheiden: Konkrete Verbindungen und Einflussnahmen sollte man benennen, wenn sie belegbar sind. Aus ihnen sollte man aber nicht mehr ableiten, als sie tatsächlich belegen.

            Und ja: Netzwerke spielen in Politik, Wirtschaft und Medien selbstverständlich eine Rolle. Gerade deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen.

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