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Asbest im Babypuder

13. Juli 2018 - Raimund Brichta in Allgemein | 10 Kommentare

Was es alles gibt: Johnson & Johnson muss 4,7 Milliarden Dollar Entschädigung an 22 Frauen zahlen wegen asbestverseuchtem Babypuder, der Krebs verursacht haben soll.

Dazu diese CNBC-Meldung:

Jury orders J&J to pay nearly $4.7 billion in Missouri asbestos cancer case

A Missouri jury on Thursday ordered Johnson & Johnson to pay $4.14 billion in punitive damages — the second in a two-phase verdict.

  • Thursday’s massive verdict, handed down in the Circuit Court of the City of St. Louis, was comprised of $550 million in compensatory damages and $4.14 billion in punitive damages.
  • The women and their families said decades-long use of Baby Powder and other cosmetic talc products caused their diseases. T
  • They allege the company knew its talc was contaminated with asbestos since at least the 1970s but failed to warn consumers about the risks.

Read more: https://www.cnbc.com/2018/07/12/general-a.html

10 Kommentare

  1. Hallo Herr Brichta, wäre das jetzt nicht umgehend angebracht die Aktie zu verkaufen bevor sie nachgibt!

    • Wieso sollte man sie jetzt noch verkaufen können, bevor sie nachgibt? So funktioniert Börse nicht. Was bekann ist, wird sofort eingepreist. Aktie ist in Ffm momentan ca. 2% im Minus. Sofern es auch in NY nicht mehr wird, wäre es verkraftbar. Ungefähr so viel hatte der Kurs gestern zugelegt. Schaun mer mal …

      Worüber wir hier allerdings diskutieren sollten, wäre die Frage, ob ein Unternehmen, das jahrzehntelang asbesthaltigen Babypuder verkauft hat, noch als wahrer Wert bezeichnet werden kann?

      Hier wäre auch Steffen Assmann gefragt, der den Wert damals vorgeschlagen hat, ohne das Asbestrisiko zu erwähnen.

      • Nach meinen Erfahrungen ist das mit der sofortigen Einpreisung nicht immer so.Es kann weiter abbroeckeln. Manchmal steigt eine Aktie auch bei einer schlechten Nachricht. Kommt wohl auf die Folgewirkungen an (Einmalereignis oder andauernde Umsatzeinbrüche).🤔

        • In diesem Fall müsste die Klage und das daraus resultierende Risiko seit Langem bekannt gewesen sein. Die Frage ist auch, inwieweit J&J mit Rückstellungen schon Vorsorge getroffen hat? Die relativ gemäßigte Kursreaktion gestern nach Börenschluss in NY (1,5-2%) lässt hoffen.

          Und letztlich ergibt sich aus Ihren Anmerkungen dasselbe wie aus meinen: abwarten!

  2. Hallo Raimund,

    hier die zugehörige heutige Originalnachricht von 06:39 bei ING-DiBa. Demnach ist die Sachlage wohl doch nicht so eindeutig, wie oben suggeriert (aber wer kennt schon die ganze Wahrheit ? :-):

    Von Jonathan D. Rockoff und Sara Randazzo NEW YORK (Dow Jones)–Im Gerichtsprozess um mutmaßlich krebserregendes Puder des Pharma- und Konsumgüterkonzerns Johnson & Johnson ist der Konzern zu einer Zahlung von 4,69 Milliarden US-Dollar verdonnert worden. Eine Geschworenenjury in St. Louis im US-Bundesstaat Missouri kam zu dem Schluss, dass das Unternehmen nicht davor gewarnt habe, dass sein Talkumpuder das Risiko von Eierstockkrebs erhöht habe.
    Insgesamt sollen 22 Frauen entschädigt werden, die im Prozess geltend gemacht hatten, durch die Produkte an Eierstockkrebs erkrankt zu sein. Die Gesamtsumme setzt sich aus 550 Millionen Dollar Entschädigung und einer Strafzahlung von 4,14 Milliarden Dollar zusammen. Johnson & Johnson zeigte sich „zutiefst enttäuscht“ und kündigte eine Berufung gegen das Urteil an.
    Strafschäden, insbesondere solche, die um ein Vielfaches höher sind als der Schadenersatz, werden oft in einem Berufungsverfahren gedrückt oder sogar aufgehoben. Johnson & Johnson setzt sich gegen mehr als 9.000 Klagen im Zusammenhang mit dem Talkum-Pulver zur Wehr, der Erfolg war bislang allerdings durchwachsen. Nach Aussage des Konzerns aus New Brunswick ist sein Puder schon immer sicher und asbestfrei gewesen. Dem Unternehmen ist es gelungen, einige Urteile in der Sache zu kippen.

    • Dass sich die Firma dagegen wehrt und die Vorwürfe abstreitet, steht schon in dem CNBC-Bericht. Dies ist auch – mit Verlaub – eine Selbstverständlichkeit.

      Anders als die Wahrheit über Geld lässt sich in diesem Fall die Wahrheit vermutlich nie definitiv herausfinden. Tatsache ist aber erstmal, dass ein Gericht die Wahrheit aus seiner Sicht mit einem Urteil verkündet hat. Das ist ein teurer Fakt, an dem man zurzeit nicht vorbeikommt. Alles Andere ist Spekulation.

  3. Urteil anfechtbar….aber Asbest mit Babypulver, da sind auch emotionale Reaktion en verbraucherseitig und überhaupt denkbar.

    • Ich gehe davon aus, dass dieses und die anderen Verfahren in der amerikanischen Öffentlichkeit schon ausführlich thematisiert wurden. Der Vorwurf als solcher dürfte also den US-Verbrauchern schon lange bekannt sein. Neu ist demnsch nur die hohe Entschädigung. Und das dürfte meiner Meinung nach eher ein Thema für die Anleger sein.

  4. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Eierstockkrebs neben Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt wird. Da wird eine Einwirkung über die Lunge vorausgesetzt. Sollte Asbest in dem Puder enthalten sein, müssten auch die Mutter und Vater betroffen sein. Derzeit gibt es eine Diskussion daruber, dass Talkum so gefährlich wie Asbest sein soll.https://www.zentrum-der-gesundheit.de/talkum-ia.html. Man musste wissen, worum es geht. War der Puder mit Asbest verseucht oder gibt es neue Erkenntnisse, die allgemein anerkannt sind, dass Talkum so gefährlich wie Asbest ist.

  5. Für jemanden, der den Prozess ein wenig verfolgt hat, sieht die Situation doch sehr viel weniger dramatisch aus:

    1. Das Unternehmen wird in die nächste(n) Instanz(en) gehen. Hier dürfte es zu einer deutlichen Reduktion der Strafzahlungen kommen, so jedenfalls ist es die übliche Praxis in ähnlichen Fällen. Auch Freispruch sind denkbar.

    2. Gewisse Rückstellungen wurden gebildet. Die genaue Höhe lässt sich aus den Bilanzen jedoch nicht ablesen.

    3. Es war ein Indizienprozess. Denn wissenschaftlich ist der Zusammenhang zwischen den Krebserkrankungen der Frauen und der angeblichen Verunreinigung mit Asbest nicht nachweisbar. Laienhaft ausgedrückt hat das Gericht gesagt: Eine Ursache für den Krebs ist nicht erkennbar, also muss es an der von den Klägern behaupteten Verunreinigung liegen. Es sollte betont werden, dass hier eine Geschworenenjury entschieden hat, die nicht rein faktenbasiert entscheidet, sondern die Aussagen der Prozessbeteiligten wertet und dann frei entscheidet.

    4. Seit vielen Jahren wird Talkum vor dem Inverkehrbringen auf Asbestrückstände untersucht. Es kommen – inbesondere bei großen und seriösen Herstellern – ausnahmslos asbestfreie Produkte auf dem Markt. Talkum selbst gilt als gesundheitlich unbedenklich (FDA).

    5. Die Klagen beziehen sich auf zum Teil weit zurückliegende Zeiträume. Hier können mögliche Verunreinigungen des damals eingesetzten Talkums heute natürlich nicht mehr belegt werden.

    6. Millionen (vielleicht sogar milliarden) Babys wurden über die letzten Jahrzehnte mit Babypuder (Talkum) gepflegt. Irgendein auch nur entfernt mit Asbest in Zusammenhang zu bringende Anstieg von Krebserkrankungen ist nicht existent.

    Soweit meine persönliche Einschätzung. Wie die Märkte reagieren, weiß ich natürlich nicht. Vieles wird bereits eingereist sein. Außerdem dürfte die allgemeine Markterwartung sein, dass das Urteil in nächster Instanz aufgehoben oder substantiell verringert wird.

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