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Aufklärung ist notwendig – fast wie im richtigen Leben

17. Juli 2023 - Anton Voglmaier in Allgemein | Keine Kommentare »

Auf Finanzen100.de habe ich einen interessanten Artikel des Redakteurs Christian Masengarb zum Thema „Payment for Orderflow“ (Geschäftsmodell der Neobroker) gelesen, nämlich dass die EU das Geschäftsmodell der Neobroker bald verbieten wird.

Herr Masengarb beschreibt das Payment for Orderflow-Geschäftsmodell der Neobroker treffend wie folgt:

„.. Kunden bringt das Modell ähnliche Nachteile, als wenn sie ihr Auto nur noch bei einem Autohaus kaufen können: kein Preisvergleich, kein Wettbewerb unter Anbietern. Oft zahlen sie daher für Aktien etwas mehr, als sie müssten, wenn sie aus allen Märkten wählen könnten: Aktien kosten an allen Börsen geringfügig unterschiedliche Preise. Wer die günstigste wählt, spart Geld.

Die EU will die Konkurrenz zwischen Börsenplätzen sichern. Das Verbot von Payment for Orderflow soll Anlegern Zugang zu mehr Märkten eröffnen und so Preisvergleiche erleichtern….“

Das Geschäftsmodell der Neobroker ist also nicht immer die beste Wahl für den Kunden, wenn es um den Preis eines Wertpapiers geht.

Bei anderen Finanzdienstleistern hat der Kunde die Wahl zwischen mehreren Börsenplätzen und bekommt dafür aber eine Gebühr für den Auftrag in Rechnung gestellt.

Und nun kommt der aufgeklärte Anleger ins Spiel: Er informiert sich selbständig und weiß daher um die verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten für seinen Auftrag und entscheidet selbständig, bei welchem Anbieter er den Auftrag platziert.

Dies ist eine einfache und marktwirtschaftliche Lösung, aber der Gesetzgeber traut dem Anleger offensichtlich nicht über den Weg, sonst würde er das Payment for Orderflow-Geschäftsmodell von Neobroker nicht spätestens zum 30.6.2026 verbieten.

Schade!

Und hier noch der Link zum Artikel von Herrn Masengarb:

https://www.finanzen100.de/finanznachrichten/boerse/warum-die-eu-will-dass-anleger-kuenftig-mehr-fuer-aktiengeschaefte-zahlen_H206642336_199290283/

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