Wie viel Macht über seine Bürger darf der Staat bekommen?
Konten sperren, Schließfächer blockieren, Vermögensdaten zusammenführen: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den Behörden im Kampf gegen Geldwäsche zusätzliche Befugnisse geben. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den BILD berichtet. Bei Geldwäscheverdacht sollen bestimmte Finanztransaktionen bis zu zehn Werktage gestoppt werden können. Für Bankschließfächer sind Zugriffssperren von bis zu fünf Werktagen vorgesehen. Auch Konten- und Immobiliendaten sollen leichter zugänglich werden. Das Ziel ist legitim. Doch der Entwurf wirft eine Frage auf, die weit über die Geldwäschebekämpfung hinausgeht: Wie weit darf der Staat in die finanziellen Angelegenheiten seiner Bürger eingreifen? In meiner Kolumne vom 12. Juli habe ich geschrieben: „In der freien Welt wird der Bürger vor dem Staat geschützt. In der unfreien Welt wird der Staat vor dem Bürger geschützt.“ Klingbeils Pläne berühren genau diesen Grundsatz. Denn ein Verdacht ist noch kein Beweis. Wird ein Konto gesperrt, kann das für den Betroffenen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Selbst dann, wenn sich der Verdacht später als unbegründet erweist. Gleichzeitig erhält der Staat zusätzliche Möglichkeiten, Vermögensverhältnisse zu erfassen. Die bereits beschlossene europäische Bargeldobergrenze...
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