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Bargeldverbot beim Finanzamt vor Gericht

30. Mai 2020 - Freddy in Gastbeitrag | 1 Kommentar »

Hallo lieber Raimund,

so, ich denke, dass ich jetzt alles wichtige gelesen habe, bezüglich deines Kampfes gegen die Windmühlen des Finanzamtes. Es war eine interessante, spannende und lehrreiche Reise, die mich zurück bis in das Jahr 2015 führte.

Der Weg ging mitten durch den Paragraphen-Dschungel und das, wie du es so schön formuliert hast, durch das „Sammelsurium an Ausflüchten und juristischem Kauderwelsch“. Und wie bei einer Reise so üblich, ist als Reiseerinnerung auch ein Ordner entstanden (siehe Foto 🙂).

Um das Thema auch für mich abzuschließen, versuche ich mal ein kurzes Resümee:

Wenn man sich mal auf die Kernfrage fokussiert und die Randthemen wie Zahlungsverzug und Bankgebühren ignoriert, scheitert die Annahmepflicht des Finanzamtes für Bargeld daran, dass erstens die Abgabenordnung als dem Bundesbankgesetz übergeordnet eingestuft wird und es zweitens keine Verpflichtung gibt, eine Bank zur Anwendung, der erteilten Ermächtigung, zu zwingen. Ob eine Klage gegen die Bank oder Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision letztlich daran etwas ändern würde, sei mal dahingestellt.

Ich finde es schon erschreckend, wenn nach Abweisung der Klage ganz lapidar festgestellt wird, dass es keine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof geben wird, da „für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt“ und die Revision nicht zugelassen wurde, da der Angelegenheit „keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen“ sei.

Zur Erinnerung, es ging ja nur um unser (Bar-)Geld! Konkret um die Frage, ob der Staat sein eigenes Geld, das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, annehmen muss oder nicht. Das ganze Problem besteht tatsächlich nur, weil der Gesetzgeber leider die sehr gute Empfehlung der Europäischen Kommission vom 22. März 2010 bis heute nie in geltendes Recht umgesetzt hat.

Darin heißt es „Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und –Münzen abzulehnen.“ Schön wär’s.

Dir lieber Raimund, herzlichen Dank, dass du diesen Kampf für uns alle geführt hast. Wenn schon der Staat sein eigenes unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel nicht unbeschränkt annehmen muss, wundert sich wohl niemand mehr über die schleichende Verdrängung unseres Bargeldes im digitalen Zeitalter. Leider dürfte Corona diesen Effekt noch beschleunigen. Man weiß erst was man hatte, wenn man es verloren hat!

Viele Grüße und ein schönes Pfingstfest

Freddy

1 Kommentar

  1. Der Vollständigkeit halber …

    (Da kein Mensch die Bargeld-Infos beim Thema Wirecard vermuten würde, verweise ich auf die Kommentare beim Thema „Unsere Alternativen zu …“ vom 15.Juli 2020, d.h. den Austausch zwischen Peter Czeck und Raimund)

    „Deshalb hat Dir ja Dein Anwalt seinerzeit empfohlen während der mündlichen Verhandlung vor dem FG wg. Bargeldstreit FA zurückhaltend aufzutreten:-).“
    Nee, der wollte nur selber mehr quatschen – hat aber auch nix gebracht 😂
    „Hast Du seinerzeit eigentlich Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingereicht?“
    Ich nicht, aber der Anwalt. Dessen schriftliches Gequatsche hat dabei aber erwartungsgemäß genauso wenig gebracht wie seine oralen Ergüsse in der Verhandlung davor. 😉

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