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Das Häschen macht’s spannend

25. Juli 2017 - Raimund Brichta in Allgemein | 5 Kommentare

Lindt & Sprüngli fallen heute wegen enttäuschender Geschäftszahlen. Damit lohnt sich wieder der Blick auf den Chart. Es wird spannend, weil nun zum zweiten Mal in diesem Jahr der ganz langfristige Basisaufwärtstrend getestet wird, auf den wir mit unserem Wiedereinstieg im Frühjahr gesetzt hatten. Wenn er hält, wovon ich Stand heute noch ausgehe, bleibt alles in Ordnung. Wenn nicht, nicht. Stay tuned!

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5 Kommentare

  1. Hallo Herr Brichta,

    welche Kursmarke ist relevant für den Bruch des Aufwärtstrend
    (nach Möglichkeit für die PS Aktie in CHF)?

    • Sie fragen nach etwas, das nicht zu beantworten ist.

      Erstens steigt ein Aufwärtstrend stetig, so dass Sie hierfür nie feste Kursmarken setzen können. Das sehen Sie sehr gut, wenn Sie sich den Chart noch mal anschauen: Am Jahresanfang war der Kurs auf die Trendlinie gefallen und wir waren eingestiegen. Jetzt setzt er wieder auf diesem Trend auf, obwohl der Kurs noch höher liegt als damals.

      Zweitens liegt für den PS ein so langfristiger Chart nicht vor, so dass ich ihn dort nicht einzeichnen kann.

      Das ist aber auch nicht schlimm, denn es verbietet sich in der Regel ohnehin, unmittelbar dann zu verkaufen, wenn der Trend gebrochen ist. Zum einen muss erst abgewartet werden, ob der Bruch nachhaltig ist oder ob sich der Bruch als Fehldurchbruch herausstellt. Zum anderen kommt es selbst dann, wenn sich der Bruch als nachhaltig herausstellt, oft zu Gegenreaktionen, in deren Verlauf sich der Kurs noch einmal von unten an diese Trendlinie heranmacht.

      Als Beispiel dafür schauen Sie sich bitte noch einmal die Entwicklung der Nike-Aktie sowie unseren Umgang damit an.

  2. Auch wenn Lindt zur Zeit in Amerika klare Probleme hat, werde ich die Aktie auf jeden Fall behalten. Ich habe Vertrauen in das Management, diese Probleme zu überwinden.
    Lindt ist eher eine Aktie zum Vererben als zum Verkaufen.

    • Im Unterschied zu Ihnen müssen wir im Depot allerdings schon darauf achten, dass eine Aktie in einer vernünftigen Zeit eine vernünftige Performance bringt – statt diese Aktie lediglich unseren Erben zu vermachen 😉

      Und da sehe ich derzeit eine Gefahr: Den weltweiten Trend zu Gesundheit und Fitness, der evtl. immer mehr Leute dazu veranlasst, weniger Schokolade zu essen. Schoki gilt schließlich als Dickmacher. Möglicherweise führt dieser Trend zu einer Neueinschätzung der Lindt-Aktie durch die weltweite Anlegergemeinde. Wenn im Rahmen dieser Neueinschätzung der Aktie dann nicht mehr solch hohe KGVs zugebilligt werden wie derzeit 34, könnte der Lindt-Hase an der Börse jahrelang zur lahmen Schnecke werden. Selbst dann, wenn die Lindt-Gewinne nicht fallen sollten. In diesem Fall müssten wir in dieser Zeit nicht dabei sein. Oder?

      In der Regel weiß man es aber erst im Nachhinein, ob es zu einer solchen Neubewertung gekommen ist. Das ist mir zu spät! Und deshalb kommt hier der gezeigte langfristige Aufwärtstrend ins Spiel: Sollte der Kurs diesen Trend nachhaltig verlassen, wäre dies zumindest ein Hinweis darauf, dass der Markt beginnt, eine solche Neubewertung einzupreisen. Genau aus solchen Gründen achte ich auf diese Trends.

  3. Das meint die Actien-Börse zu Lindt:

    „Bei einer Schweizer Renommier-Marke schalten wir dagegen zurück: LINDT & SPRÜNGLI hat sich in seiner Expansions-Strategie in den USA verhoben. Ob dies auf das Konto des alten oder des neuen Chefs geht, ist in Kirchberg umstritten. Jedenfalls kostet es zunächst Geld und mithin Gewinn, auch wenn der Umsatz zulegt.
    Wir warten die weitere Entwicklung ab, bevor wir neue Investments überlegen. Erneut erweist es sich als sehr schwierig, in den USA teure Unternehmen zu erwerben und ohne erheblichen Umbau erfolgreich fortzuführen.
    Wer investiert ist, kann es bleiben, Neukäufe kommen
    trotz Korrekturen von 18 % nicht infrage. Wir vermu- ten, dass neue Ergebnisse nicht vor dem 30.09. vorliegen werden, da bis dann der Umbau des amerikani-
    schen Filialnetzes als abgeschlossen gelten dürfte.“

    Quelle: AB 31/2017

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