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Gepostet by on April 15, 2023 in Allgemein | 1 Kommentar

Pressefreiheit versus Schutz der Privatsphäre

Deutschland hat eine freie Presse. Das ist die gute Nachricht, wie eine Untersuchung einer Hamburger Wochenzeitung ergab (https://www.zeit.de/2023/16/mathias-doepfner-axel-springer-interne-dokumente), die am vergangenen Donnerstag über den Vorstandsvorsitzenden eines großen Medienunternehmens in Deutschland veröffentlicht wurde, denn über jeden kann berichtet werden. Die schlechte Nachricht ist, dass besagter CEO mit privaten E-Mails, Textnachrichten und Chatnachrichten bloßgestellt werden sollte. Meiner Meinung nach geht dieser Schuss jedoch nach hinten los, da er gegen den Schutz der Privatsphäre verstößt, der in einer freien Gesellschaft ein sehr hohes Gut ist. Und warum? Dazu muss man sich die Definition der Privatsphäre ansehen, die wie folgt definiert ist: Die Privatsphäre ist der Bereich einer Person, der nicht öffentlich ist, d.h. nur die Person selbst betrifft. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, in seinen privaten Angelegenheiten in Ruhe gelassen zu werden. Die Privatsphäre ist besonders geschützt. Im deutschen Grundgesetz wird der Schutz der Privatsphäre aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG). Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs der Persönlichkeitsentfaltung....

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