Die Schuldenbremse in unserem Grundgesetz ist unsinnig
Sie wurde 2009 von der damaligen Regierung als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 eingeführt, um den Menschen in unserem Land die Gewissheit zu geben, dass sich ein solches Ereignis – eine Finanzkrise – nicht wiederholen würde. Die damals handelnden Politiker haben jedoch übersehen, dass unsere Wirtschaft und damit unser Gemeinwesen, zu dem auch die Wirtschaft gehört, ohne weitere Verschuldung, auch der öffentlichen Hand, auf Dauer nicht funktionieren kann. Warum das so ist, erfahren Sie hier: (https://wahre-werte-depot.de/professor-issing-sieht-den-wald-vor-lauter-baeumen-nicht/). Und der ganze Schlamassel, den wir jetzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben, rührt eben daher, dass die jetzige Regierung die Schuldenbremse einhalten wollte und deshalb versucht hat, durch kreative Buchführung die Schuldenbremse zu umgehen, was das Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und deshalb Teile des bestehenden Haushalts für nichtig erklärt hat. Damit fehlen der Regierung nun aber erhebliche finanzielle Mittel zur Finanzierung geplanter wirtschaftspolitischer Vorhaben, was sich wiederum negativ auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auswirken wird. Ohne die Schuldenbremse wären diese Ausgaben leicht zu finanzieren gewesen. Die Konsequenz sollte daher sein, dass die Schuldenbremse...
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