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Bargeldverbot beim Finanzamt vor Gericht

11. Dezember 2017 - Raimund Brichta in Allgemein | 40 Kommentare

Am 12. Dezember war es so weit: Meine Klage gegen das Bargeldverbot beim Finanzamt wurde vorm Hessischen Finanzgericht in Kassel verhandelt. Ich gab mich natürlich keinen Illusionen hin und rechnete damit, dass die Klage abgeschmettert wird. Und genauso geschah es dann auch. Interessant wird aber sein, mit welchen Begründungen die Rechtsausleger versuchen werden, sich herauszuwinden. Die Urteilsbegründung folgt nämlich erst im Januar.

Die Ausgangslage war klar: Die Abgabenordnung – das ist eine Art Steuergrundgesetz – sieht vor, dass das Finanzamt eine Bank oder Sparkasse zu ermächtigen hat, für die Finanzkasse Bargeld gegen Quittung anzunehmen. Dies sollte auch der Regelfall sein, wie das Finanzgericht Münster festgestellt hat (Az. 7 V 2897/15 AO).

So weit die Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus: Meine Sparkasse weigert sich genauso wie andere, die Ermächtigung des Finanzamts umzusetzen. Es handele sich dabei nämlich nur um eine „einseitige Willenserkärung“, an die man sich nicht gebunden fühle. Was aber ist eine „Ermächtigung“ wert, an die sich der Ermächtigte nicht hält? Nichts!

Ob es sich mein Richter, der übrigens auch der Präsident des Hessischen Finanzgerichts ist, in der Begründung so einfach machen wird wie seine Kollegen vom Finanzgericht Münster? Diese hatten unter dem genannten Aktenzeichen nämlich beschlossen, dass das Finanzamt die Ermächtigung zwar im Regelfall zu erteilen hat, dass es damit aber aus der Verantwortung sei. Im Klartext: Es kann nichts dafür, wenn die Ermächtigung nicht befolgt wird. Dass damit aber die gesamte Ermächtigungsregelung ad absurdum geführt wird, scheint den Rechtsauslegern egal zu sein.

Denn wenn ein Finanzamt eine Vollmacht erteilt, steht es in der Amtspflicht, dafür zu sorgen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht auch ordnungsgemäß umsetzt.

Ein Beispiel: Wenn die Polizei als Behörde einen Schülerlotsen zu seiner Lotsentätigkeit ermächtigt, muss sie Sorge dafür tragen, dass der Lotse zum einen die Verkehrsregeln kennt, dass er insbesondere die Bedeutung einer roten Ampel von einer grünen unterscheiden kann und dass er sich zum anderen entsprechend verhält. Nehmen wir an, der Lotse sagt, „mir ist es egal, ob die Ampel rot oder grün zeigt, ich richte mich nicht danach“, hätte die Polizei als Vollmachtgeber ein Problem. Sie müsste sofort einschreiten, sobald es nur die leisesten Zweifel daran gibt, dass der Lotse die Vollmacht nicht zuverlässig ausführt.

Sie hat entweder dafür zu sorgen, dass der Lotse sein Verhalten ändert, oder sie muss den Lotsen austauschen. Sie kann sich nicht darauf zurückziehen, nach der Vollmachtserteilung nichts mehr damit zu tun zu haben, ob die Vollmacht ordnungsgemäß umgesetzt wird. Genauso ist es mit der Vollmacht, die das Finanzamt einem Kreditinstitut erteilt.

Jetzt warten wir aber erst mal die Urteilsbegründung des FG Hessen ab. Vielleicht erkennt das Gericht zwar die Vollmacht an, die mein Finanzamt (erst im Laufe des Verfahrens) an die Sparkasse erteilt hat, fordert das Finanzsamt gleichzeitig aber unmissverständlich auf, im Rahmen seiner Amtspflicht dafür zu sorgen, dass der Bevollmächtigte rechtskonform handelt und meine Bargeldzahlung fürs Finanzamt annimmt.

Das wäre genau in meinem Sinne, und dann wäre die Niederlage in Wahrheit sogar ein Sieg. Unwahrscheinlich, zugegeben, aber man wird ja noch träumen dürfen 😉 Stay tuned!

40 Kommentare

  1. Na dann bestmögliche Erfolge Ihnen, geschätzter Herr Brichta…

    Und nehmen Sie sich einfach eine Tüte Bonbons zum Gericht mit, denn „mit vollem Mund spricht man nicht“, da wird es Ihnen leichter fallen, sich im Zaum zu halten… *schmunzel*

  2. Sehr schön! Danke das Sie diesen Streit stellvertretend für alle ausfechten.

  3. Wenn man die Grundlage richtig argumentiert und der Rechtliche Beistand sich mühe gibt Lückenlos die Details zu deklarieren wird dem Richter nichts anderes überbleiben sich vor dem Recht zu beugen. Wenn etwas Recht ist sollte es auch so behandelt werden. Normal müssten alle dort auf der Matte stehen damit der Druck des Volkes zu spüren ist. Würd aber noch was in Deutschland dauern.

    • Unsere Erwartungen, lieber Michael Mick, unterscheiden sich in einem kleinen Wort: Sie meinen, die Richter beugen sich dem Recht; ich meine, die Richter beugen sich das Recht 😉

  4. Hätte da keine große Erwartung, aber das warum is die BANANE krumm.

  5. Bin gespannt!

  6. Ein Sprichwort besagt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ – Stimmt nicht immer ganz! Aber oft genug 😉

    • Bin gleich da und schon ganz gespannt auf Gott 😉

  7. sicher hat die mündliche verhandlung vor dem HFG doch schon stattgefunden. hat das HFG schon eine tendenz erkennen lassen bzw. seine rechtsansicht verdeutlicht? mdbw P. Czeck

    • Ich werde noch ausführlich berichten, nur so viel vorab: In der Verhandlung wurde unerwartet viel Verständnis für unseren Rechststandpunkt gezeigt bzw. vorgegaukelt, die Entscheidung, die wir heute telefonisch abgefragt haben, fiel dann aber wie erwartet aus: Klage abgewiesen, Revision nicht zugelassen. Urteilsbegründung folgt in ca. 5 Wochen. Noch Fragen? 😉

  8. nee, warten wirs ab; dann können Sie auch besser beurteilen, wie hoch der streitwert ist, bzw. ob die sache in euro, zeitaufwand u. nervenkraft gerechnet den streit wert ist. sorry, aber m.e. sind zweifel angebracht. nix für ungut.

    • Sie verkennen vermutlich, dass Streitwert, Zeitaufwand und Nervenkraft für mich in diesem Fall keine Rolle spielen. Mir geht es schlichtweg um die publizistisch zu begleitende Frage, ob der Staat in diesem Staate noch sein eigenes Geld akzeptiert, nämlich das gesetzliche Zahlungsmittel.

  9. hmm, könnte es evtl. sein lieber Raimund, daß Sie in der kürze der zeit die begriffe ZAHLUNGSWEG und GESETZLICHES ZAHLUNGSMITTEL verwechseln? warum hat das finanzamt meine zahlungen in euro bisher zu 100% mit schuldbefreiender wirkung anerkannt und damit doch wohl akzeptiert? ich mein ja nur. hoffen wir gemeinsam auf wieder zunehmende tageslichtmenge u. steigende kurse.

    • Die Sache ist einfach: Sie scheinen nicht den Unterschied zu kennen zwischen dem gesetzlichen Zahlungsmittel, das ausschließlich von der Notenbank ausgegeben werden darf und das von jedermann zur Zahlung akzeptiert werden muss, und dem Buchgeld der Geschäftsbanken, das lediglich eine Anspruch auf Auszahlung gesetzlicher Zahlungsmittel verkörpert, sofern die Bank diesen Anspruch erfüllen kann (wozu sie im Falle ihrer Pleite nicht in der Lage ist).

      Um Ihre diesbezügliche Wissenslücke zu schließen, empfehle ich Ihnen unser Buch „Die Wahrheit über Geld“ 😉

      Die Tatsache, dass Ihr Finanzamt (und auch meines) dieses Geschäftsbankengeld mit Tilgungswirkung akzeptiert, heißt nicht, dass es auch gesetzliche Zahlungsmittel akzeptiert. Zu Letzterem wäre es aber verpflichtet, sofern zwischen uns nichts anderes vereinbart wurde (was definitiv nicht geschehen ist). Abgesehen von dieser rechtlichen Verpflichtung sehe ich noch eine ethisch-moralische, weil gerade der Staat jenes Geld akzeptieren sollte, das von ihm selbst per Gesetz zum „einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel“ erklärt wurde.

      • na schön, wieder was gelernt: sog. buchgeld ist kein gesetzliches zahlungsmittel. ist es also vielleicht- gott behüte- ein ungesetzliches zahlungsmittel oder wenigsten ein gesetzlich beschränktes oder gar kein zahlungsmittel – nee also letzteres bestreite ich, zumindest, wenn man den wortsinn des wortes zahlungsmittel bedenkt.na dann, viel glück bei einer evtl. nichzulassungbeschwerde und dann revision, bverfg, eugh? sorry, bin halt laie, tschöö, is halt so

        • Dass auch Buchgeld ein Zahlungsmittel und damit Geld ist, hab ich doch niemals bestritten. Aber beim Geld ist es so, dass es unterschiedliche Qualitäten aufweist. Und da ist es eben so, dass das Geld, welches die Zentralbank ausgibt (bei uns ist es das „gesetzliche Zahlungsmittel“), eine bessere Qualität hat als das Geld der Geschäftsbanken. Und je weiter das Bargeld zurückgedrängt und evtl. einmal ganz abgeschafft wird, desto weniger ist dieses höherwertige Geld für die Bürger verfügbar.

          Verstehen Sie jetzt die Intention, die hinter meiner Artikel-Serie „Bargeldverbot beim Finanzamt“ und hinter der damit zusammenhängenden Klage steht?

  10. ja,ja wie schon ausgeführt: buchgeld ist kein gesetzliches zahlungsmittel. gemeinsam ist aber allen geldformen, daß sie durch inflation mehr oder weniger – früher oder später- entwertet werden/wurden (weiß ist binse) sogar das hochgelobte bargeld (ausn. gold- u. silbermünzen). entwertung kann so quasi auch zur abschaffung vom gemeinen bargeld, dem einzig gesetzlichen zahlungsmittel, führen. alles ohne lästige gesetzesänderungen. das sog. „bargeldverbot des finanzamt“ steht in keinem zusammenhang mit den gefahren eines allgemeinen, gesetzlich zu beschließenden bzw. aktuell diskutierten bargeldverbots. m.w. verfahren die finanzämter schon seit jahren so, auch schon, als noch niemand die möglichkeit einer gesetzlichen bargeldabschaffung auch nur in erwägung zog. insoweit kann ich weder einen zeitlichen noch sachlichen zusammenhang zwischen einem allgeinen bargeldverbot und dem sog.“ bargeldverbot des finanzamts“ erkennen. hmm, was ich nicht weiß, ist den der bargeldbestand in den letzten 3 jahren gesunken? steht schon weniger zur verfügunng. wünsche Ihnen, daß Sie zeitlebens genug werthaltiges bargeld in der tasche haben.

    • Genau die schleichende Abschaffung des Bargels ist es, die uns Sorgen machen sollte. Und zu dieser trägt das Verhalten der Finanzämter wesentlich bei. Sie, lieber Herr Czeck, sind das beste Beispiel: Da die Finanzämter diese Praxis schon seit Jahren verfolgen, empfinden Leute wie Sie das als völlig normal. Es IST aber nicht normal, wenn ein Staat sein eigenes, von ihm ausgegebenes Geld nicht mehr akzeptiert. Wie lange diese Praxis schon dauert, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

      Sie stellen die Bedeutung dieses Sachverhalts sogar dermaßen auf den Kopf, dass Sie von mir erwarten, mich dafür zu „rechtfertigen“, dass ich erst jetzt dieses Verhalten anprangere. Angemessen wäre es dagegen, vom Staat eine Rechtfertigung zu verlangen, nicht von mir. Ich prangere es eben jetzt an – bzw. seit 2015, so lange dauert mein Selbstversuch nämlich schon.

      Und auch die Inflation, die derzeit – und nach meiner Prognose noch lange – keine große Rolle spielen wird, ist in diesem Zusammenhang kein stichhaltiges Argument. Sie betrifft, wenn sie denn wieder kommen sollte, beide Geldarten. Das Totalverlustrisiko wegen Insolvenz ist dagegen beim Geschäftsbankengeld ungleich höher als beim Zentralbankgeld. Und dies werden Sie schon in der nächsten großen Finanzkrise, die mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt, erneut zu spüren bekommen.

  11. aus welcher formulierung von mir entnehmen Sie, daß ich von Ihnen erwarte, Sie müßten sich „rechtfertigen“? so etwas liegt mir- mal im ernst – völlig fern. haben Sie schon einmal an eine bürgerinitiative gegen die abschaffung des bargelds gedacht oder gibt es eine solche schon? mastercard, wirecard und paypal wären oder waren bisher schon ein guter hedge gegen eine drohende bargeldabschaffung. ist kein vorschlag für das wahre werte depot und auch kein allheilmittel gegen eine finanzkrise, aber vorübergehend….Ihre einschätzung, da8 die inflation noch lange keine rolle spielen wird beruhig – jedenfalls mich und ich hoffe auch Alle anderen diskutanten. sorry, falls ich mich gelegentlich mißverständlich ausdrücken sollte; habe nur 8 jahre volksschule u. 2 jahre handelsschule – alles gut

  12. Meine Interpretation, dass Sie von mir eine „Rechtfertigung“ wünschen, bezog sich auf Ihre folgende Passage:

    „das sog. „bargeldverbot des finanzamt“ steht in keinem zusammenhang mit den gefahren eines allgemeinen, gesetzlich zu beschließenden bzw. aktuell diskutierten bargeldverbots. m.w. verfahren die finanzämter schon seit jahren so, auch schon, als noch niemand die möglichkeit einer gesetzlichen bargeldabschaffung auch nur in erwägung zog. insoweit kann ich weder einen zeitlichen noch sachlichen zusammenhang zwischen einem allgeinen bargeldverbot und dem sog.“ bargeldverbot des finanzamts“ erkennen.“

    Wenn Sie keinen Zusammenhang sehen zwischen dem Bargelverbot beim Finanzamt und den anderen Bestrebungen zum Bargeldverbot, heißt das für mich, dass ich rechtfertigen bzw. begründen soll, warum ich diesen sehe. Oder?

    • naja, gucke gerade dart. lassen wir die unterschiedlichen ansichten einfach mal so stehen. begründen sollten Sie schon, aber „rechtfertigen“ ist für meinen geschmack eine leicht übertreibende formulierung. aber geschenkt. die formulierungen weiter oben über – sich das recht beugende richter- sollten Sie aber m.e. noch mal überdenken. klar rutscht im ärger zu schnell mal was raus – weiß wohl jeder. aber so kenn ich Sie von ntv gar nicht. Dort kommen Sie immer sachlich freundlich rüber. bin mir aber ziemlich sicher, daß Sie sich iher verschiedenen verhaltenweisen durchaus bewußt sind. schließe mich den eingangs von Ihnen erwähnten rat ihres anwalt vollinhaltlich an.

      • Was den „Ärger“ anbelangt, verkennen Sie die Lage: Ich ärgere mich in keiner Weise über ein Erwartung von mir (mehr als eine Erwartung war es zu diesem Zeitpunkt ja nicht). Ich sehe einfach, wie‘s ist, und gebe meiner Erkenntnis Ausdruck, dass Recht und Gesetz in jedem Staat gebeugt werden – ob in der Türkei, in Russland oder bei uns. Unterschiedlich mag allenfalls der Grad der Beugung sein. Auch darüber „ärgere“ ich mich aber nicht, sondern stelle dies bloß sachlich fest.

        Freundlichst Ihr Raimund Brichta 🙂

  13. Interessant wäre ein nächster Schritt: Sie zahlen einfach keine Steuern und schließen Ihre Bankverbindungen. Vielleicht kommt dann der Gerichtsvollzieher und „pfändet“ das Bargeld bei Ihnen. So wird aus der Bring- eine Holschuld ….

    (Hierbei handelt es sich nicht um einen anwaltlichen Rat.)

    • Sorry, aber Sie werden sicherlich einsehen, dass ich mir dies in meiner Position nicht leisten kann. Keine Steuern zu zahlen, ist schließlich strafbar. Und zwar zu Recht.

  14. Danke für Ihren Einsatz!!

  15. Ihr Anwalt wird das sicherlich genau betrachten. Indes: Sie haben dem Staat das Begleichen Ihrer Steuerschulden angeboten – mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel. Die Finanzgerichtsbarkeit meint offenbar, dies genüge nicht; sie sollen vielmehr Buchgeld zur Verfügung stellen (also Ihre Forderung gegen eine Bank „abtreten“). Die Frage ist nun: Sieht dies die Strafgerichtsbarkeit genauso? Hinterziehen oder vermeiden Sie Steuern, obwohl Sie sowohl das Einzahlen also auch das Abholen von Barmitteln anbieten? Sollte der Versuch scheitern, werden Sie einfach Präsident bei den Bayern oder in Hamburg.

    • Dann schon lieber Präsident bei den Frankfurtern 😉

  16. ne bis in idem

  17. halloo, was soll eigentlich an der oben von Ihnen zitierten entscheidung des FG Münster in rechtlicher hinsicht konkret falsch sein? bisher haben Sie nur beschrieben, daß das ergebnis Sie nicht zufrieden stellt, bzw.auch ethisch/moralische/politische gesichtpunkte gegen das urteil sprechen würden. aus Ihren ausführungen entehme ich auch, daß Sie die entscheidung wohl auch für ungerecht halten. alles gut und menschlich verständlich; aber was ist rechtlich genau zu beanstanden oder geht es mehr um die publizistische begleitung oder habe ich gar etwas überlesen?

    • Auch hier helfe ich Ihnen gerne auf die Sprünge, lieber Peter Czeck: Wenn ein Finanzamt eine Vollmacht erteilt, steht es in der Amtspflicht, dafür zu sorgen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht auch ordnungsgemäß umsetzt.

      Ein Beispiel: Wenn die Polizei als Behörde einen Schülerlotsen zu seiner Lotsentätigkeit ermächtigt, muss sie Sorge dafür tragen, dass der Lotse zum einen die Verkehrsregeln kennt, dass er insbesondere die Bedeutung einer roten Ampel von einer grünen unterscheiden kann und dass er sich zum anderen entsprechend verhält. Nehmen wir an, der Lotse sagt, „mir ist es egal, ob die Ampel rot oder grün zeigt, ich richte mich nicht danach“, hätte die Polizei als Vollmachtgeber ein Problem. Sie müsste sofort einschreiten, sobald es nur die leisesten Zweifel daran gibt, dass der Lotse die Vollmacht nicht zuverlässig ausführt.

      Sie hat entweder dafür zu sorgen, dass der Lotse sein Verhalten ändert, oder sie muss den Lotsen austauschen. Sie kann sich nicht darauf zurückziehen, nach der Vollmachtserteilung nichts mehr damit zu tun zu haben, ob die Vollmacht ordnungsgemäß umgesetzt wird. Genauso ist es mit der Vollmacht, die das Finanzamt einem Kreditinstitut erteilt. Und diese Amtspflicht hat das FG Münster ignoriert.

  18. na gut, wenn Sie meinen, tragen sie das mal in evtl. weiter anstehenden gerichtlichen auseinandersetzungen so vor. die hürden f. eine NZB sind nicht gerade niedrig. schaun mer mal, dann sehn wir schon……

    • Jetzt warten wir erst mal die Urteilsbegründung des FG Hessen ab. Vielleicht erkennt das Gericht zwar die Vollmacht an, die mein Finanzamt (erst im Laufe des Verfahrens) an die Sparkasse erteilt hat, fordert das Finanzsamt gleichzeitig aber unmissverständlich auf, im Rahmen seiner Amtspflicht dafür zu sorgen, dass der Bevollmächtigte rechtskonform handelt und meine Bargeldzahlung fürs Finanzamt annimmt.

      Das wäre genau in meinem Sinne, und dann wäre die Niederlage in Wahrheit sogar ein Sieg. Unwahrscheinlich, zugegeben, aber man wird ja noch träumen dürfen 😉 Sray tuned!

  19. joo, so begann mein erster beitrag s. o. „nee, warten wirs ab“ – war trotzdem unterhaltsam und das ist im dezembergrau doch auch wichtig und f. mich sehr informativ, daß Sie der inflation auch aktuell keine großen chancen einräumen. ihre ansichten zur börenentwicklung, jedenfalls die, verfolge ich mit großen interesse.

    • Ihr erster Beitrag begann zwar mit „warten wir‘s ab“, er endete aber mit Zweifeln daran, dass sich mein Aufwand in dieser Sache lohnt. Diesen Zweifeln habe ich vehement und aus Überzeugung widersprochen 😉

  20. Hallo Raimund,
    das ist alles sehr spannend.
    Wo kann ich denn die Urteilsbegründung des FG Hessen finden?
    Sie müsste doch Anfang 2018 ergangen sein.
    Leider endet hier die Kommunikation Mitte Dezember 2017.
    Sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder hat hier wirklich niemand 2 Jahre lang nachgefragt?
    Viele Grüße und ein schönes Wochenende
    Freddy

    • Hallo Freddy, die Urteilsbegründung liegt natürlich vor. Allerdings verdient diese nicht die Bezeichnung „Begründung“. Sie ist lediglich ein Sammelsurium an Ausflüchten und juristischem Kauderwelsch. Sollte Dich das Pamphlet trotzdem interessieren, würde ich darin die persönlichen Daten schwärzen und es anschließend hochladen.

  21. Hallo Raimund,
    oh, dass wäre toll.
    Gerade die „Ausflüchte“ würde ich gerne lesen.
    Ich würde mich daher sehr freuen, wenn du gelegentlich den anonymisierten Text hier veröffentlichen könntest.
    Ich finde, das gehört der Vollständigkeit halber einfach dazu.
    Viele Grüße
    Freddy

  22. Herzlichen Dank. Das ging ja super schnell.

    Und dieses wissende Lächeln … 😂
    wird mir wahrscheinlich bei so mancher Textstelle in Erinnerung kommen.
    😉

  23. Hallo lieber Raimund,

    so, ich denke, dass ich jetzt alles wichtige gelesen habe, bezüglich deines Kampfes gegen die Windmühlen des Finanzamtes.

    Es war eine interessante, spannende und lehrreiche Reise, die mich zurück bis in das Jahr 2015 führte. Der Weg ging mitten durch den Paragraphen-Dschungel und das, wie du es so schön formuliert hast, durch das „Sammelsurium an Ausflüchten und juristischem Kauderwelsch“.

    Und wie bei einer Reise so üblich, ist als Reiseerinnerung auch ein Ordner entstanden (siehe Foto 🙂).

    Um das Thema auch für mich abzuschließen, versuche ich mal ein kurzes Resümee:

    Wenn man sich mal auf die Kernfrage fokussiert und die Randthemen wie Zahlungsverzug und Bankgebühren ignoriert, scheitert die Annahmepflicht des Finanzamtes für Bargeld daran, dass erstens die Abgabenordnung als dem Bundesbankgesetz übergeordnet eingestuft wird und es zweitens keine Verpflichtung gibt, eine Bank zur Anwendung, der erteilten Ermächtigung, zu zwingen.

    Ob eine Klage gegen die Bank oder Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision letztlich daran etwas ändern würde, sei mal dahingestellt.

    Ich finde es schon erschreckend, wenn nach Abweisung der Klage ganz lapidar festgestellt wird, dass es keine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof geben wird, da „für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt“ und die Revision nicht zugelassen wurde, da der Angelegenheit „keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen“ sei.

    Zur Erinnerung, es ging ja nur um unser (Bar-)Geld!

    Konkret um die Frage, ob der Staat sein eigenes Geld, das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, annehmen muss oder nicht.

    Das ganze Problem besteht tatsächlich nur, weil der Gesetzgeber leider die sehr gute Empfehlung der Europäischen Kommission vom 22. März 2010 bis heute nie in geltendes Recht umgesetzt hat. Darin heißt es „Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und –Münzen abzulehnen.“

    Schön wär’s.

    Dir lieber Raimund, herzlichen Dank, dass du diesen Kampf für uns alle geführt hast.

    Wenn schon der Staat sein eigenes unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel nicht unbeschränkt annehmen muss, wundert sich wohl niemand mehr über die schleichende Verdrängung unseres Bargeldes im digitalen Zeitalter. Leider dürfte Corona diesen Effekt noch beschleunigen.

    Man weiß erst was man hatte, wenn man es verloren hat!

    Viele Grüße und ein schönes Pfingstfest
    Freddy

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