Sahra Wagenknecht, was für eine Heuchlerin
Sie tritt aus der Linkspartei aus, gibt aber ihr Bundestagsmandat nicht an die Partei zurück, sondern behält es. Dazu muss man Folgendes wissen: Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 direkt in den Wahlkreisen vergeben. Hier erhält derjenige Kandidat das so genannte Direktmandat, der die meisten Erststimmen der Wähler in seinem Wahlkreis auf sich vereinigen kann. Weitere 299 Abgeordnete ziehen über die Landeslisten ihrer jeweiligen Partei – das so genannte Listenmandat – in den Bundestag ein. Grundsätzlich sind alle Abgeordneten des Bundestages gleichgestellt. Allerdings ist der direkt gewählte Volksvertreter stärker als der „Listenabgeordnete“ Ansprechpartner für die Interessen seines Wahlkreises. Quelle: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/D/direktmandat-245380 Sie gehört zu den Abgeordneten, die über die Landesliste ihrer Partei – das sogenannte Listenmandat – in den Bundestag eingezogen sind. Folglich müsste sie das Mandat an ihre Partei zurückgeben, wenn sie diese verlässt. Das tut sie aber nicht, mit dem Argument, dass sie die Stimme auch nicht an ihre Wähler zurückgeben kann (siehe Pressekonferenz: Wagenknecht stellt „Bündnis Sahra Wagenknecht“ vor https://www.youtube.com/live/zgZbJgPjOW0?si=S0ih10dKsZEV2EqM). Dieses Argument ist aber nur bei einem...
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