Wie qualifiziert sind unsere Journalisten eigentlich? – Teil 2
Vor wenigen Tagen habe ich an dieser Stelle gefragt: Wie qualifiziert sind unsere Journalisten eigentlich? Jetzt liefert mir ausgerechnet Thomas Fischer im SPIEGEL eine interessante Fortsetzung. Der frühere Vorsitzende des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nimmt sich in seiner aktuellen Kolumne den Journalisten Jan Fleischhauer vor. Hintergrund ist der Berliner CSD-Attentäter. Bereits am 12. Mai war er wegen einer Tat nach § 89a StGB zu einer Jugendstrafe verurteilt worden; eine Vorbewährung wurde angeordnet. Später beging er das Attentat auf Teilnehmer des Christopher Street Day. Fleischhauer kritisierte daraufhin das Urteil vom Mai als zu milde: Wäre der Mann in Haft geblieben, hätte er den späteren Anschlag nicht begehen können. Im Zusammenhang mit dieser Kritik äußerte sich Fleischhauer auch zu § 89a StGB. Nach Fischers Darstellung behauptete Fleischhauer, für die Strafbarkeit reiche allein der „Plan“ einer Tat aus; zudem liege die Schwelle für dessen Beweisbarkeit „wahnsinnig hoch“. Fischer hält beides für falsch. Sein entscheidender Einwand: Strafbarkeit nach § 89a StGB knüpft nicht allein an einen Vorsatz oder „Plan“, sondern auch an eine...
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